Haltungsgenemigung und Artenschutz
Achtung:
In einigen Bundesländern benötigt man für manche Vogelspinnen eine Haltungsgenehmigung. Bevor du dir eine Spinne anschaffst, solltest du unbedingt in Erfahrung bringen, wie das in deinem Bundesland geregelt ist.
Informationen hierzu bekommst du beim zuständigen Umweltamt.
Ich wohne in Nordrhein-Westfalen. Hier ist gibt es bis jetzt (Stand: April  2008) keine Verordnung zur Haltung gefährlicher Tiere oder wildlebender Arten und sind somit hier nicht anzeigepflichtig.
Anders sieht es aus mit Tieren, die artgeschützt sind. Diese müssen beim zuständigen Umweltamt der Stadt angemeldet werden.


Unter Artenschtz stehen folgende Vogelspinnen:
- Aphonopelma albiceps (auch Brachypelma albiceps)
- Aphonopelma pallidum
- die gesamte Gattung Brachypelma
- Macrothele calpeiana (keine "echte" Vogelspinne, gehört zurFamilie der Hexathelidae)

Für diese Tiere benötigst du auch einen Herkunftsnachweis, den dir der Vorbesitzen ausfüllen und mitgeben muss.


Sonstiges
 
News
 
0.0.1 Viridasius fasciatus abzugeben. KL ca 1,5cm
 
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